2026 bringt fuer die Schweizer Lohnbuchhaltung mehrere relevante Punkte. Von den geltenden Sozialversicherungssaetzen ueber die Situation nach der abgelehnten BVG-Reform bis zur Einfuehrung der 13. AHV-Rente. Dieser Ueberblick zeigt mit den offiziellen Werten von BSV und ESTV, was KMU und Treuhaender konkret pruefen muessen und welche Fehler die haeufigsten Nachzahlungen verursachen.
Die Lohnabzuege fuer die erste Saeule bleiben 2026 stabil. Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen die folgenden Saetze je zur Haelfte. Pruefen Sie, ob Ihre Lohnsoftware die aktuellen Werte hinterlegt hat.
| Versicherung | Gesamtsatz 2026 | Anteil Arbeitnehmer | Anteil Arbeitgeber |
|---|---|---|---|
| AHV (Alters- und Hinterlassenenvers.) | 8,7 % | 4,35 % | 4,35 % |
| IV (Invalidenversicherung) | 1,4 % | 0,7 % | 0,7 % |
| EO (Erwerbsersatzordnung) | 0,5 % | 0,25 % | 0,25 % |
| Total AHV/IV/EO | 10,6 % | 5,3 % | 5,3 % |
| ALV (Arbeitslosenvers.) bis CHF 148’200 | 2,2 % | 1,1 % | 1,1 % |
Quelle: Bundesamt fuer Sozialversicherungen (BSV), Beitragssaetze 2026. Das frueher erhobene ALV-Solidaritaetsprozent auf Lohnteilen ueber der Hoechstgrenze ist seit 2023 abgeschafft, auf Lohnanteilen ueber CHF 148’200 faellt somit kein ALV-Beitrag mehr an.
Achtung bei Grenzgaengern: Fuer Grenzgaenger aus Deutschland, Frankreich und Italien gelten spezifische Regelungen gemaess den Doppelbesteuerungsabkommen. Die Quellensteuerpflicht und die Zuordnung der Sozialversicherungspflicht folgen eigenen Regeln, die sich von denjenigen fuer Schweizer Arbeitnehmer unterscheiden.
Wichtig fuer die Personaladministration: Die BVG-Reform wurde am 22. September 2024 vom Volk mit rund 53 Prozent Nein abgelehnt. Die geplante Senkung des Umwandlungssatzes auf 6,0 Prozent und der variable Koordinationsabzug treten nicht in Kraft. Fuer 2026 gelten weiterhin die bekannten Eckwerte der beruflichen Vorsorge. Wer seine Lohnbuchhaltung bereits auf die Reform vorbereitet hat, muss diese Aenderungen zurueckdrehen.
| BVG-Kennzahl 2026 | Wert |
|---|---|
| Mindestumwandlungssatz (unveraendert) | 6,8 % |
| Eintrittsschwelle (BVG-Pflicht ab) | CHF 22’680 |
| Koordinationsabzug | CHF 26’460 |
| Oberer Grenzlohn | CHF 90’720 |
| Maximal koordinierter Lohn | CHF 64’260 |
| Minimal koordinierter Lohn | CHF 3’780 |
| BVG-Mindestzinssatz | 1,25 % |
Quelle: BSV-Masszahlen berufliche Vorsorge 2026. Die gesetzlichen Altersgutschriften nach BVG Art. 16 bleiben gestaffelt: 25 bis 34 Jahre 7 %, 35 bis 44 Jahre 10 %, 45 bis 54 Jahre 15 %, 55 bis 65 Jahre 18 % des koordinierten Lohns.
Praxis-Tipp: Da der variable Koordinationsabzug nicht kommt, bleibt die Vorsorgesituation von Teilzeitangestellten und Mehrfachbeschaeftigten ein bekanntes Problemfeld. Klaeren Sie aktiv mit Ihrer Pensionskasse, ob bei tiefen Pensen eine freiwillige Versicherung des effektiven Lohns sinnvoll ist, das bleibt ein wichtiges Argument im Wettbewerb um Fachkraefte.
Seit 2026 wird die 13. AHV-Rente ausbezahlt. Fuer die Lohnbuchhaltung aendert sich am Beitragsbezug zunaechst nichts, die AHV-Saetze bleiben wie oben. Relevant ist der Punkt vor allem in der Beratung: Mitarbeitende und Geschaeftsinhaber fragen vermehrt nach ihrer kuenftigen Altersleistung. Zur Orientierung gelten 2026 eine AHV-Mindestrente von CHF 1’260 und eine Maximalrente von CHF 2’520 pro Monat (Vollrente, Einzelperson), der Ehepaar-Plafond liegt bei CHF 3’780.
Die ESTV hat ihre Praxis zu Repraesentationsspesen und Bewirtungskosten konkretisiert. Mahlzeiten mit Geschaeftspartnern sind nur dann als Betriebsaufwand vollstaendig abzugsfaehig, wenn ein klarer Geschaeftszweck dokumentiert ist. Pauschalspesen sind nur im Rahmen eines von der Steuerbehoerde genehmigten Spesenreglements abzugsfaehig.
Viele KMU betreiben keine formell genehmigten Spesenreglemente und verlieren dadurch bei Steuerpruefungen Abzuege. Ein Spesenreglement ist kein buerokratischer Aufwand, sondern ein wirksames Instrument der Steueroptimierung.
Arbeitgeber mit quellenbesteuerten Arbeitnehmern tragen eine erhebliche administrative Verantwortung. Die korrekten Tarife muessen monatlich ermittelt, einbehalten und fristgerecht an die kantonale Steuerverwaltung abgefuehrt werden. Fehler in der Tarifanwendung oder bei der Ermittlung des massgeblichen Lohns fuehren zu Nachforderungen und Bussen.
Besonders bei Aenderungen in der Lebenssituation des Mitarbeitenden (Heirat, Kinder, Wohnsitzwechsel) muss der Tarif sofort angepasst werden. Viele Arbeitgeber erfahren von solchen Aenderungen erst Monate spaeter, was zu Korrekturnachzahlungen fuehrt.
Bilanzo ist der lokale KI-Buchhalter-Agent, der die wiederkehrende Lohn-Fleissarbeit in Ihrer bestehenden Software uebernimmt: Er erfasst und verbucht die Lohndaten und gleicht sie mit den aktuellen Sozialversicherungssaetzen und Quellensteuertarifen ab, sodass Lohnlaeufe, AHV-Abrechnungen und Lohnausweise (ELM) in Ihrer gewohnten Loesung sauber und fristgerecht entstehen. Fuer Treuhaender bedeutet das: Die Routine dauert Minuten statt Stunden, die Kontrolle bleibt bei Ihnen.
Mehr zu den weiteren Pflichten rund um den Jahreswechsel finden Sie in unserer Jahresabschluss-Checkliste 2026, und wie KI die Buchhaltung beschleunigt, lesen Sie im Beitrag KI in der Buchhaltung.
Nein. Die BVG-Reform wurde am 22. September 2024 in der Volksabstimmung abgelehnt. Der Mindestumwandlungssatz bleibt bei 6,8 Prozent, der Koordinationsabzug betraegt 2026 CHF 26’460 und die Eintrittsschwelle CHF 22’680.
Der Gesamtsatz betraegt 10,6 Prozent (AHV 8,7 %, IV 1,4 %, EO 0,5 %) und wird je zur Haelfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen. Dazu kommen 2,2 Prozent ALV bis zu einem Jahreslohn von CHF 148’200.
Die ALV bleibt bei 2,2 Prozent bis CHF 148’200. Das frueher zusaetzlich erhobene Solidaritaetsprozent auf hoeheren Lohnteilen ist seit 2023 abgeschafft.
2026 ab einem Jahreslohn von CHF 22’680 (Eintrittsschwelle). Vom versicherten Lohn wird der Koordinationsabzug von CHF 26’460 abgezogen.
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